Massnahmen Covid 19
Der Bundesrat hat die Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie per 17. Februar 2022 weitestgehend aufgehoben.
Für die Nutzung der Räumlichkeiten der Gemeinde Auenstein muss kein Schutzkonzept mehr erstellt und umgesetzt werden.
Somit sind auch die Zertifikats- und Maskenpflicht bei der Durchführung der Kurse der Freizeitwerkstatt Auenstein aufgehoben.
Es wird jedoch weiterhin das Einhalten der Abstands- und Hygieneregeln (wo möglich) empfohlen.
Bleibt alle gesund – herzlichen Dank!